HAUSORDNUNG

Vorwort

An der Realschule plus Kusel sollen sich alle wohlfühlen. Dies kann nur gelingen, wenn sich alle an Regeln halten.

Die Hausordnung ergänzt die Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Sie wurde von Leh- rern, Schülern und Eltern im Einvernehmen mit dem Schulträger erstellt, gilt für den gesamten Schulbereich und ist für alle am Schulleben Beteiligten verbindlich.

Das Zusammenleben im Schulalltag, die Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit jedes Beteiligten sowie der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfordern Verhaltens- regeln, deren Beachtung die schulische Arbeit erleichtert.

Lehrende und Lernende sind sich ihrer unterschiedlichen Funktionen und Verantwortlichkeiten bewusst und erkennen die daraus folgende Unterschiedlichkeit ihrer Rechte und Pflichten an.

Der Umgang aller miteinander sollte bestimmt sein von gegenseitiger Achtung, Rücksicht- nahme, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Es ist daher selbstverständlich, dass in der Schule auf Kleidung verzichtet wird, auf der ge- fühlsverletzende, obszöne, rassistische und fremdenfeindliche Aufdrucke dargestellt sind. Es werden weniger Konflikte entstehen, wenn jeder bemüht ist, sich nicht im Ton zu vergrei- fen, auf Beschimpfungen (in allen Sprachen!) zu verzichten und provozierendes Benehmen sowie Handgreiflichkeiten zu vermeiden.

Es versteht sich von selbst, dass notwendige Anordnungen respektiert und Tatbestände in Gesprächen offen und sachlich richtig dargestellt werden.

Vor dem Unterricht

  1. Vor dem ersten Gongzeichen halten wir uns im Pausenhof, bei ungünstiger Witterung im oberen Eingangsbereich auf.
    Fahrschüler/Fahrschülerinnen begeben sich nach Ankunft der Busse sofort in den Pausen- hof. Sie betreten das Schulgebäude nur durch den Haupteingang. Kuseler Schüler und Schülerinnen dürfen den unteren Eingang benutzen.

  2. Mit dem ersten Gongzeichen begeben wir uns zum Klassen-, Kurs- oder vor den Fach- raum, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.

  3. Die Zeit bis zum Unterrichtsbeginn nutzen wir, um den Unterricht vorzubereiten (Bücher, Hefte, Schreibmaterialien, usw. bereitstellen!).

  4. Mit dem zweiten Gongzeichen beginnt der Unterricht. Sollte eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht eingetroffen sein, informiert ein Schüler/eine Schülerin der Klasse/Lerngruppe das Sekretariat.

Während des Unterrichts

1. Um Unterricht sinnvoll zu gestalten, wollen wir dazu beitragen, eine angenehme und lern- förderliche Atmosphäre zu schaffen.

Dazu gehört u.a., dass

  • unser Unterrichtston und unser Verhalten von gegenseitigem Respekt bestimmt sind

  • wir den Unterricht nicht stören

  • wir uns gegenseitig helfen und unterstützen

  • wir uns bei Fehlverhalten entschuldigen

  • wir Anordnungen und Weisungen der Lehrkräfte des Hauses (auch der aufsichtsführenden Berufsschullehrer), der Sekretärin und des Hausmeisters befolgen

  • jeder von uns für den ordentlichen Zustand der benutzten Unterrichtsräume verant- wortlich ist

  • jeder von uns aktiv zur Ausgestaltung des Klassenzimmers beiträgt und bereit ist, Klassendienste zu übernehmen

  • wir Hausaufgaben gewissenhaft erledigen

  • wir schriftliche Arbeiten und Mitteilungen der Schule umgehend unterschrieben vorzeigen

  • wir Fenster mit der Aufschrift „Fenster zum Öffnen“ nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft oder im Notfall öffnen (Unfallgefahr!)

  • wir im Unterricht nur nach Genehmigung der Lehrkraft essen und trinken

2. Es muss außerdem selbstverständlich sein, Lehr- und Lernmittel, ausgestellte Unterrichts- ergebnisse und fremdes Eigentum pfleglich zu behandeln. Bei mutwilligen Sachbeschädi- gungen haften wir bzw. unsere Eltern.

Pausenregelung

  1. Die Fünfminutenpause hat nur den Sinn, sich auf die folgende Stunde vorzubereiten und den raschen Wechsel von einem Raum zum anderen zu ermöglichen. Jeder sonstige Auf- enthalt in den Fluren ist deshalb nicht erlaubt.

  2. Die Toilette können wir morgens vor dem Unterricht sowie während der großen Pausen benutzen. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist die Benutzung der Toilette während der Unterrichtszeit und in den kleinen Pausen zulässig. Unbegründeter Aufenthalt auf den Toi- letten ist nicht erlaubt. Grundsätzlich verboten ist der gemeinsame Aufenthalt mehrerer Schüler/Schülerinnen auf einer Toilette. Schließen sich mehrere Personen in die Toiletten ein, so wird dies als bewusster Verstoß gegen die Hausordnung gewertet.

    Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist verboten.

    Aus hygienischen Gründen verlassen wir die Toiletten in sauberem Zustand.
    Unnötiger Verbrauch oder sogar Missbrauch von Papierhandtüchern, Toilettenpapier, Seife und Wasser unterlassen wir.

  3. Die großen Pausen verbringen wir im Freien, es sei denn, es wird eine andere Regelung bekanntgegeben. Auf dem Schulgelände vermeiden wir alles, was zu einem Unfall führen könnte.

  4. Das Schulgelände, welches in den Pausen genutzt werden darf, umfasst den oberen Schulhof sowie den Zugang zum Kiosk. Der Aufenthalt auf dem übrigen Gelände, z. B. Parkplatz, Sportplatz- und im Turnhallenbereich ist während des Schulbetriebes nicht gestattet.

  5. Am Kiosk stehen wir nur an, wenn wir Esswaren und Getränke kaufen wollen. Faires Ver- halten, insbesondere unseren jüngeren Mitschülern/Mitschülerinnen gegenüber, ist beim Anstehen eine Selbstverständlichkeit.

Der Aufenthalt im Kioskbereich und unter dem überdachten Bereich vor der Cafete- ria ist grundsätzlich verboten.

Nur verschlossene Getränke und gut verpackte Ess- und Süßwaren dürfen wir bis zur nächsten großen Pause in der Schultasche aufbewahren.

  1. In der Mittagspause bei Nachmittagsunterricht halten wir uns zur Überbrückung der Warte- zeiten im oberen Eingangsbereich auf.

  2. Ganztagsschüler gehen nur in Begleitung einer Aufsicht zur Mensa oder halten sich im Schülercafe/ oberen Eingangsbereich/ auf dem Pausenhof auf.

  3. Wir dürfen das Schulgelände nur mit schriftlicher Genehmigung der Eltern und der Erlaub- nis einer Lehrkraft verlassen.

Nach dem Unterricht

  1. Die Lehrkräfte beenden den Unterricht kurz vor dem letzten Gongzeichen. Die Säle werden aufgeräumt und die Stühle eingehängt bzw. hochgestellt.

  2. Nach dem letzten Gong gehen wir- ohne zu drängeln - auf direktem Wege nach Hause oder nehmen den nächsten Bus. (Versicherungsschutz!)

  3. An den Haltestellen und im Bus achten wir auf rücksichtsvolles Verhalten, vor allem jünge- ren Schülern/Schülerinnen gegenüber.

  4. Bei grobem Fehlverhalten können wir von der Schülerbeförderung ausgeschlossen wer- den.

  5. Bei mutwilligen Sachbeschädigungen haften wir bzw. unsere Eltern.

Verhinderung von Unfällen

Wir sind jederzeit bemüht, zu unserer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der übrigen Mit- glieder der Schule beizutragen. Um Unfälle zu verhindern, beachten wir folgende Punkte:

  1. Wir vermeiden das Laufen und Rennen auf Fluren und Treppen.

  2. Wir unterlassen das Toben und Raufen.

  3. Wir werfen keine Schneebälle.

  4. Wir fahren auf dem Schulhof nicht mit dem Rad, Skateboard, etc.

    (Für Schüler und Schülerinnen des Ganztagsunterrichts gelten Sonderregelungen.)

  5. Wir sehen Handgreiflichkeiten nicht als Mittel zur Lösung von Konflikten an.

Allgemeine Regelungen

  1. Abfälle sortieren wir und entsorgen sie ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Be- hälter. (Mülltrennung!)

  2. Wir dürfen folgende Räume, für die eigene Regelungen bestehen, nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten:

    • Bücherei

    • Fachräume

    • Turnhalle

    • Whiteboard - Raum

    • Mehrzweckraum

 

  1. Für eingeteilte Klassendienste gelten Sonderregelungen.

  2. Ein Raum- und Gebäudewechsel erfolgt unverzüglich. Wir verhalten uns dabei so, dass Unterricht nicht gestört wird.

  3. Findet zu den großen Pausen ein Wechsel in die Fachräume oder die Turnhalle statt, legen wir unsere Taschen unter den Vitrinen im Eingangsbereich (Erdgeschoss) ab und holen sie erst nach Pausenende. Wir achten darauf, dass Gänge und Fluchtwege frei bleiben.

  4. Lehrkräfte verlassen als Letzte die Unterrichtsräume und schließen diese ab.

  5. Wir stellen Fahrräder, Mofas und Kraftfahrzeuge nur auf den dafür vorgesehenen Plät- zen ab.

  6. Fundsachen geben wir im Sekretariat ab. Verlorenes erfragen wir dort.

  7. Diebstähle melden wir sofort im Sekretariat

  8. Wertsachen und Fahrkarten tragen wir bei uns oder geben sie (z.B. beim Sportunter- richt) der Lehrkraft zur Aufbewahrung.

  9. Bei mutwilligen Sachbeschädigungen gilt das Verursacherprinzip.

  10. Wir bringen grundsätzlich keine Spielsachen oder Spielgeräte mit in die Schule.

  11. Wir bemühen uns, so wenig Lärm wie möglich zu verursachen.

Grundsätzlich verboten sind

  • das Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis einer Lehrkraft

  • das Rauchen, der Genuss alkoholischer, aufputschender Mittel sowie der Besitz und Konsum von Drogen (auch an Wandertagen, Klassenfahrten oder sonstigen Schulver- anstaltungen, sowie auf dem Schulweg)

  • das Kauen von Kaugummi und das Spucken im Schulgebäude, in der Turnhalle und auf dem Schulgelände

  • das Benutzen von elektronischen Geräten jeder Art, z. B. Discman, MP3 Player, Handy, Laserpointer. Die Geräte müssen ausgeschaltet sein.
    „Bei Zuwiderhandlung werden elektrische Geräte eingesammelt und ins Sekretariat ver- bracht. Dort können sie nach Unterrichtsschluss abgeholt werden. Bei erneutem Ver- stoß wird das Gerät nur an den Erziehungsberechtigten im Sekretariat übergeben. Ver- stöße gegen die Persönlichkeitsrechte können zur Anzeige gebracht werden.“

  • das Werfen von Schneebällen (Gefährdung von Mitschülern, bzw. Schäden am Schul- gebäude!)

  • das Liegenlassen und achtlose Wegwerfen von Papierresten oder anderer Abfälle auf dem Schulweg (auch im Bus), im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.

  • das Sitzen auf den Heizkörpern des Windfangs im oberen Eingangsbereich

  • Gewalt gegen Personen und/oder Sachen (ggf. Meldung an die Polizei)

  • das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (ggf. Meldung an die Polizei)

  • das Fotografieren sowie Film- und Tonaufnahmen (ggf. Meldung an die Polizei)

    Diese Hausordnung kann nicht alle Einzelheiten des Schulalltags regeln. Im Bedarfsfall wird der Schulausschuss die Hausordnung ändern, ergänzen oder erweitern.
    Die Hausordnung soll dazu beitragen, die in der Schulordnung vorgegebenen Ziele in verant- wortungsbewusstem Miteinander zu verwirklichen.

    Das Hausrecht auf dem Gelände des Schulzentrums liegt in den Händen der Schulleitungen.